Starke Leistungen für Studium und Ausbildung
Deine AOK-Vorteile
Unsere Top-Leistungspakete
Ein strahlendes Lächeln
Sparen, was das Zeug hält
Digitaler, als du denkst
Zertifizierte Kurse und Online-Programme
Unbeschwert die Welt bereisen
Balance is key
Sicher ist sicher
7 Gründe für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland:
Profitiere von verbesserten und erweiterten Extra-Leistungen und wähle ganz individuell nach deinen Bedürfnissen. So erhältst du beispielsweise bis zu 360 € für osteopathische Behandlungen, 800 € für Schwangerschaft und Geburt, bis zu 100 € im neuen AOK-Zahnkonto und bis zu 400 € Budget für die Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen.
Mit einem fairen Beitragssatz von 16,4 % bei 1,8 % Zusatzbeitrag und unseren umfangreichen, verbesserten Extra-Leistungen sichert ihr euch auch 2024 ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. 1
Zum Beispiel jährlich bis zu 50 € Zuschuss zum Check-up schon vor dem 35. Lebensjahr, bis zu 120 € jährlich für die sportmedizinische Untersuchung, pro Jahr bis zu 40 € Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung oder sogar volle Erstattung bei Reiseschutzimpfungen. Auch an der Früherkennung von Brustkrebs oder Darmkrebs beteiligen wir uns bereits vor den gesetzlich festgelegten Altersgrenzen.
Für gesundheitsbewusstes Verhalten gibt es im Rahmen des AOK-Bonus-Wahltarifs EXTRA jährlich bares Geld zurück. So kannst du deinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung teilweise selbst gestalten und bis zu 400 € zurückerstattet bekommen.
- Über 30 Kundencenter und über 200 Servicestellen
- Kostenfreie 24/7-Hotline: 0800 4772000
- Digitaler Service über die Meine AOK-App und Online-Kundencenter
- Link zum Kontaktformular: https://www.aok.de/pk/kontakt/kontaktformular/
Sichert euch umfangreiche, kostenfreie digitale Leistungen wie Videosprechstunden, OnlineDoctor oder Online-Seminare und zusätzlich bis zu 400 € für ausgewählte digitale Gesundheits-Apps.
Mit unserem neuen AOK-Zahnkonto gibt es bis zu 100 € extra für deine Zahnvorsorge. Darüber hinaus übernehmen wir jährlich bis zu 40 € für die Durchführung einer professionellen Zahnreinigung. Als AOK-Mitglied profitierst du zudem von exklusiven Top-Konditionen unseres Kooperationspartners Gothaer und ergänzt deinen Versicherungsschutz dank einer Zahnzusatzversicherung mit starken Leistungen wie der vollständigen Erstattung von Mehrkosten bei Zahnfüllungen oder Zahnersatz.
Ein Wechsel zu uns dauert weniger als 5 Minuten:
- Online-Antrag ausfüllen
- Wir kümmern uns um die Kündigung deiner alten Krankenkasse und um alles Weitere.
Noch Fragen zum Wechsel?
Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen können bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert bleiben. Anschließend können sie sich bis zum 30. Geburtstag kostengünstig selbst als Studierende bei der AOK versichern.
Auszubildende, die eine Vergütung erhalten, sind nicht länger familienversichert und müssen eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Bei einer schulischen Ausbildung ohne
Arbeitsentgelt besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse ist einkommensabhängig und deshalb individuell verschieden. Er wird zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt und setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: dem gesetzlich festgeschriebenen, allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen (Ausbildungsvergütung), der für alle Kassen gleich ist, und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Dieser variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Bei uns liegt er bei 1,8 %. Mit insgesamt 16,4 % Beitragssatz profitierst du bei einer der größten Krankenkassen in deiner Region somit von einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis.
Bei Auszubildenden wird der Beitrag entsprechend des Azubi-Gehalts berechnet. Für Studierende, die nicht länger beitragsfrei familienversichert sind, liegt der Beitrag (ab 01.07.2023) für die studentische Krankenversicherung bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei 125,22 € pro Monat inklusive Pflegeversicherung, für Kinderlose ab 23 Jahren liegt er bei monatlich 130,09 €. Weitere Beiträge, bspw. für Studierende mit Kind, sind hier einzusehen: https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/studenten/
Weil du bei einer der größten Krankenkassen in deiner Region von einem fairen Beitrag und einem herausragenden Preis-Leistungs-Verhältnis profitierst: Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen, die bei allen Krankenkassen identisch sind, bekommst du bei uns Extra-Leistungen im Wert von über 2.500 €, ausgezeichneten Service, umfangreiche digitale Angebote, kostenfreie Online-Seminare, 400 € Budget für zertifizierte Gesundheitskurse und viele weitere Vorteile. Entscheidest du dich für die Teilnahme am Bonusprogramm, gibt’s darüber hinaus 15 € Starterbonus und 300 € für gesundheitsbewusstes Verhalten zurückerstattet.
Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen können bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über einen gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert bleiben. Auszubildende müssen dann keine Krankenkassenbeiträge zahlen, wenn ihr Monatsverdienst nicht mehr als 325 Euro beträgt. Dann übernimmt der Arbeitgeber die fälligen Beiträge komplett.
Auszubildende und versicherungspflichtige Studierende können frei wählen, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern möchten. Dabei lohnt es sich aber, nicht nur den Beitrag zu vergleichen. Denn neben dem Beitragssatz unterscheiden sich Krankenkassen auch in ihren Leistungen. Bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland profitieren Auszubildende und Studierende unter anderem von zahlreichen Extra-Leistungen für über 2.500 €, erhalten Zugriff auf viele digitale Angebote sowie Online-Seminare und Unterstützung bei sämtlichen Formalitäten für den optimalen Krankenversicherungsschutz.
Ja, mit dem AOK-Bonus-Wahltarif EXTRA kannst du dir einen Teil des Krankenkassenbeitrages zurückholen. Geeignet ist der Wahltarif für Menschen, die gesundheitsbewusst leben, selten gesundheitliche Probleme haben, aktiv sind und regelmäßig Sport treiben.
Ja, denn mit einem Wechsel zur AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland profitierst du bei der größten Kasse der Region nicht nur von unserem fairen Beitrag, sondern sicherst dir Extra-Leistungen für über 2.500 €, umfangreiche digitale Angebote, kostenfreie Online-Seminare und Gesundheitskurse. Mit der
AOK Bonus-App kannst du dir mit gesundheitsbewusstem Verhalten zudem mehr als 300 € Bonus pro Jahr sichern.
Auszubildende können ihre Krankenversicherung innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Ausbildungsbeginn frei wählen. Gleiches gilt für Studierende, die nach Ende der Familienversicherung selbst versicherungspflichtig werden.
Hast du dich bei einer Krankenkasse versichert, bist du für mindestens zwölf Monate an diese gebunden, bei einigen Wahltarifen unter Umständen auch länger. Diese Mindestbindungszeit musst du nicht erfüllen, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Dann steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Die außerordentliche Kündigung muss dann allerdings im selben Monat erfolgen, in welchem du vom Zusatzbeitrag erfahren hast. Die Frist beträgt zwei Monate zum Monatsende.
Bist du während des Studiums über einen Elternteil oder den Ehepartner kostenfrei familienversichert, ist ein Wechsel nicht möglich – außer du möchtest in die Krankenversicherung des anderen Elternteils wechseln.
- Wenn du Ausbildung oder Studium abbrichst und bereits einen neuen Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz hast, bleibt deine Krankenversicherung bestehen.
- Wenn du ohne Beschäftigung bist, kannst du in die Familienversicherung eines Elternteils zurückkehren. Das ist bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich, bei Aufnahme eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Der versicherte Elternteil muss dann bei seiner Krankenkasse einen Antrag stellen.
- Nimmst du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf oder beginnst eine Berufsausbildung, wirst du als Arbeitnehmer versichert. In beiden Fällen erhältst du die notwendigen Unterlagen bei deiner AOK vor Ort.
- Warst du in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung versichert, steht dir Arbeitslosengeld I zu. Dann bist du weiterhin selbst versichert. Die Agentur für Arbeit übernimmt in diesem Fall die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse.