Vorteile für die ganze Familie.
Familienleistungen
Unsere Top-Leistungspakete
Unterstützung auf ganzer Linie
Bis zu 360 € für Osteopathie für die ganze Familie
950 € für Schwangerschaft & Geburt
Bis zu 20 € einmalige Erstattung für eine Augenvorsorge für Kinder
Bis zu 150 € für Homöopathie & Naturarzneimittel
Mehr als 190 € für gesunde Zähne
Lebensjahr) und mehr – wir erstatten je Versicherte*n bis zu 150 € je Jahr. Zusätzlich beteiligen wir uns mit 40 € jährlich an den Kosten für professionelle Zahnreinigungen.
6 Gründe für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland:
Profitiert von unseren umfangreichen Extra-Leistungen und wählt ganz individuell nach euren Bedürfnissen. So erhaltet ihr bis zu 360 € für osteopathische Behandlungen, 950 € für Schwangerschaft und Geburt, bis zu 40 € Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, 400 € Budget für die Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen und vieles mehr.
Mit unserem Top-Beitragssatz von 17,07 % - 14,6 % allgemeiner Beitragssatz und günstigem 2,47 % Zusatzbeitrag - und unseren umfangreichen, verbesserten Extra-Leistungen sichert ihr euch auch 2025 ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wir leisten gerne mehr, als gesetzlich festgelegt ist – zum Beispiel mit jährlich bis zu 50 € Zuschuss zum Gesundheits-Check-up, bis zu 150 € jährlich für die sportmedizinische Untersuchung, jährlich bis zu 40 € Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung oder sogar volle Erstattung bei Reiseschutzimpfungen. Auch an der Früherkennung von Brustkrebs oder Darmkrebs beteiligen wir uns bereits vor den gesetzlich festgelegten Altersgrenzen.
Für gesundheitsbewusstes Verhalten gibt es im Rahmen des AOK-Bonus-Wahltarifs EXTRA jährlich bares Geld zurück. So kannst du deinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung teilweise selbst gestalten und bis zu 400 € zurückerstattet bekommen.
- Über 30 Kundencenter und über 200 Servicestellen
- Digitaler Service über die „Meine AOK“-App und Online-Kundencenter
- Link zum Kontaktformular: https://www.aok.de/pk/kontakt/kontaktformular/
Sichert euch umfangreiche, kostenfreie digitale Leistungen wie Videosprechstunden, OnlineDoctor oder Online-Seminare und zusätzlich bis zu 400 € für ausgewählte digitale Gesundheits-Apps.
In nur einem Schritt zu uns wechseln:
- Online-Antrag ausfüllen
- Wir kümmern uns um die Kündigung deiner alten Krankenkasse und um alles Weitere.
Noch Fragen zum Wechsel?
Weil du bei einer der günstigsten Krankenkassen in deiner Region von einem Top-Beitrag und einem herausragenden Preis-Leistungs-Verhältnis profitierst: Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen, die bei allen Krankenkassen identisch sind, bekommst du bei uns Extra-Leistungen im Wert von über 3.500 €, ausgezeichneten Service und viele weitere Vorteile. Darüber hinaus kannst du dir mit einem Wechsel in unserem Bonusprogramm jährliche Geldprämien von mehr als 350 € sichern oder dich für den AOK-Bonus-Wahltarif EXTRA entscheiden und so bis zu 400 € für gesundheitsbewusstes Verhalten zurückerstattet bekommen.
Mit unserem Top-Beitragssatz von 17,07 % - 14,6 % allgemeiner Beitragssatz und günstigem 2,47 % Zusatzbeitrag - und unseren umfangreichen, verbesserten Extra-Leistungen sichert ihr euch auch 2025 ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis: Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen, die bei allen Krankenkassen identisch sind, bekommst du bei uns stetig mehr Extra-Leistungen im Wert von aktuell bereits über 3.500 €, ausgezeichneten Service und viele weitere Vorteile. Mit dem AOK-Bonus-Wahltarif EXTRA kannst du darüber hinaus für gesundheitsbewusstes Verhalten bis zu 400 € zurückerstattet bekommen oder dir im Bonusprogramm jährliche Geldprämien von mehr als 350 € sichern.
Selbstverständlich. Bei deinem Online-Antrag auf Mitgliedschaft fragen wir dich, ob du Familienangehörige hast und diese mitversichern möchtest. Wenn du diesen Punkt mit „Ja“ beantwortest, übersenden wir dir den Antrag auf Familienversicherung. Bitte fülle diesen dann zusätzlich aus und sende uns das Originaldokument unterschrieben per Post zurück.
Familienangehörige, die bei einem Krankenkassenmitglied gesetzlich mitversichert sind und mit diesem die Krankenkasse wechseln, müssen keine eigene Wahlentscheidung aussprechen. Wir informieren dann deine bisherige Krankenkasse, dass die Familienversicherung dort beendet wird.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder familienversichert werden, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- bis zum 18. Geburtstag.
- bis zum 23. Geburtstag, sofern keine Erwerbstätigkeit vorliegt.
- bis zum 25. Geburtstag, wenn sie in einer schulischen Ausbildung sind, studieren oder ein unbezahltes, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligendienstgesetz) oder Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz) ablegen.
- über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn sie in einer schulischen Ausbildung sind oder studieren. Voraussetzung ist zusätzlich, dass diese Ausbildung oder das Studium durch einen freiwilligen Wehrdienst oder einen anderen gesetzlichen Freiwilligendienst unterbrochen oder verschoben wurde. Die Familienversicherung verlängert sich maximal um den Zeitraum des Dienstes – nach neuem Recht maximal um 12 Monate.
- Behinderte Kinder werden solange in die Familienversicherung aufgenommen, wie sie aufgrund ihrer Behinderung nicht für ihren Unterhalt sorgen können. Hinweis: Die Behinderung muss zu einem Zeitpunkt eingetreten sein, zu dem das Kind bereits familienversichert war.
- Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt aller Beteiligten liegt in Deutschland.
- Ein Elternteil, der/die Ehepartner/-in oder der/die eingetragene Lebenspartner/-in muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein.
- Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Wer insgesamt regelmäßig mehr Einkommen hat als monatlich 535 Euro, für den ist keine Familienversicherung möglich. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt diese Grenze bei 556 Euro.
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist dein Nachwuchs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.