Zu Beginn Ihres Tarifs erhalten Sie einen Grundbonus. Nehmen Sie das Jahr über keine Leistungen in Anspruch, wird Ihnen dieser ausgezahlt. Sollten Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen, beispielsweise einen Arztbesuch mit Rezeptverordnung oder einen Krankenhausbesuch, fällt hierfür ein Selbstbehalt an, der den Grundbonus reduziert. Dieser Betrag orientiert sich ebenso wie der Grundbonus an Ihrem Bruttoeinkommen. Für gesundheitliches Engagement wie Vorsorgeuntersuchungen oder einen Fitnessnachweis werden Ihnen Boni gutgeschrieben. Am Ende des Abrechnungsjahres werden Grundbonus, Selbstbehalte und Boni rückblickend aufgerechnet und die Prämie im Folgejahr ausgezahlt. Weitere Informationen zum AOK-Bonus-Wahltarif EXTRA finden Sie
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